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Entgeltordnung für die Nutzung der Trauerhalle in Satow

Die Gemeindevetretung Satow hat am 28. März 2019 folgende Nutzungsentgeltordnung beschlossen.

1. Allgemeines

  1. Die Trauerhalle kann zu allen von der Gemeinde durch Nutzungsvertrag geregelten Zwecke genutzt werden. Der vorrangige Zweck ist die Nutzung zur Durchführung einer Trauerfeierlichkeit. Weitere Nutzungen sind ausnahmsweise nur zugelassen, wenn die Veranstaltung einem dem Gebäude würdigen Rahmen entspricht.
  2. Nutzer, die in der Trauerhalle eine Veranstaltung durchführen, haben ein Entgelt nach dieser Ordnung zu entrichten.
  3. Die Benutzung erfolgt nach den Regeln dieser Entgeltordnung und nach der Nutzungsordnung.

2. Entgelt

  1. Die Entgelte werden von der Gemeinde erhoben und fließen auch dem Gemeindehaushalt zu.
  2. Die Entgelte werden getrennt nach Nutzergruppen erhoben. Nutzergruppe 1: Einwohner, Bürger, Vereine, Verbände und sonstige Privatpersonen, welche in der Gemeinde Satow und deren Ortsteilen ansässig sind. Nutzergruppe 2: Die unter Nutzergruppe 1 erwähnten Personen, welche in auswärtigen Gemeinden ansässig sind.
  3. Bestattungsunternehmen sind berechtigt die Nutzungsverträge für ihren Auftraggeber abzuschließen. Die jeweilige Nutzergruppe ergibt sich dann aus der Herkunft des Auftraggebers. Das Bestattungsunternehmen tritt als Nutzer der Trauerhalle auf.
  4. Das Entgelt beträgt:
    Nutzergruppe 1: 200,00€ je Nutzung
    Nutzergruppe 2: 250,00€ je Nutzung
  5. Eine Nutzung der Trauerhalle wird bis zu vier Stunden gewährt.
  6. Das Entgelt ist spätestens eine Woche nach Vertragsabschluss auf das Konto der Gemeinde Satow zu überweisen.
  7. Wurde innerhalb von 14 Tagen nach Mahnungserstellung kein Geldeingang auf dem Konto der Gemeinde verzeichnet, behält sich die Gemeinde Satow das Recht vor keine weiteren Nutzungsvereinbarungen mit dem Nutzer zu schließen.

3. Entgelt für Geräte und Ausstattungsgegenstände

      Die Ausstattung ist Bestandteil der Nutzung und ist Bestandteil des Nutzungsentgeltes.

4. Kaution

     Für jede Nutzung ist eine Kaution in Höhe von 50,00€ bei der Gemeinde zu hinterlegen. Diese wird von der Gemeinde in
    voller Höhe erstattet, sofern eine mangelfreie Abnahme der Halle erfolgt ist.

5. Nutzung der Trauerhalle

  1. Für die Benutzung wird zwischen der Gemeinde Satow - Der Bürgermeister - und dem Nutzer eine Nutzungsvereinbarung geschlossen.
  2. Die Räume sind so zu hinterlassen, dass sie im Anschluss weitergenutzt werden können. Sollte eine Reinigung erforderlich sein, ist diese anschließend durch den Nutzer vorzunehmen.

6. Haftungsausschluss

  1. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr der Nutzer und in deren alleiniger Verantwortung. Der Nutzer haftet ausnahmslos für alle Schäden die der Gemeinde an den bereit gestellten Geräten, Mobiliar, Gebäude und dem dazugehörigen Gelände einschließlich der Außenanlage und Zugangswege entstehen.
  2. Der Nutzer stellt die Gemeinde Satow von etwaige Haftungsansprüchen der Teilnehmer und Besucher seiner Veranstaltung und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Räume, Außenanlagen und Geräten sowie der Zugänge zu den Räumen stehen.
  3. Entsprechendes gilt für Schäden, die bei der Benutzung der Außenanlagen unmittelbar auf den angrenzenden Grundstücken durch den vorstehend genannten Personenkreis verursacht werden.
  4. Der Nutzer verzichtet seinerseits in allen Fällen auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Gemeinde Satow und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Gemeinde Satow und deren Beauftragte
  5. Die Nutzer haften gemeinschaftlich für Schäden. Die Nutzer verpflichten sich sorgfältig mit den Objekten umzugehen. Im Fall eines aufgetretenen Schadens oder auch im Fall der Verunreinigung sind die Nutzer der Gemeinde schadensersatzpflichtig. Bei schweren Verstößen gegen die Hausordnung oder diese Ordnung behält sich die Gemeinde Sarow vor, den Nutzer ganz oder teilweise von der Nutzung gemeindeeigener Einrichtungen auszuschließen.

7. In-Kraft-Treten

     Die Entgeltordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

     Satow, 27.09.2019
     (Ort u. Datum der Ausfertigung)

     gez. Matthias Drese
     - Der Bürgermeister -